rezeptbestellung

Telefonservice täglich ab 08.00 Uhr.
Bitte lassen Sie die Verordnungen, die mit Arzt oder Ärztin bereits abgesprochen und genehmigt sind doch von den Arzthelferinnen vorbereiten. Sowohl Rezepte, wie auch Überweisungen etc. können dann nach ärztlicher Signatur ab dem nächsten Arbeitstag abgeholt werden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die Arzthelferin sich über die Verordnungen stets rückversichert. Bereits signierte Blankoformulare gibt es in unserer Praxis nicht. Auch Wiederholungsrezepte sind nicht nur Routine, sondern müssen stets aufs Neue hinsichtlich Dosierung und verordneter Menge überprüft werden.

Die Qualitätsstandards der Kontrollgremien der Krankenkassen, die unsere Verordnung überwachen, verlangen einen sparsamen Einsatz ausschließlich nachweislich wirkungsvoller Medikamente und Heilmaßnahmen. Wirkungsgleiche, preisgünstigere Präparate werden zunehmend Eingang in die Therapiemöglichkeiten finden, um auch innerhalb der engen Budgetgrenzen die auftretenden Krankheiten noch angemessen behandeln zu können. Haben Sie also Verständnis, wenn Sie in Menge oder Benennung ein entsprechendes, aber nicht mehr das Ihnen vertraute Präparat erhalten sollten. Diese Vorgehens-
weise ist seit der Gesundheitsreform 1999 Pflicht.