anträge / gutachten

Die Bürokratie macht auch vor unserer Praxis nicht halt. Deshalb helfen wir Ihnen gerne, wenn es um folgende Bestätigungen geht:
Atteste

Vorsorgeuntersuchungen

Kuranträge

Schwerbehindertenanträge

Rentenanträge

Berufsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit

Gutachterliche Stellungnahme für Versicherungen, Gerichtsverfahren


Atteste und Gutachten werden nach der ärztlichen Berufsordnung verpflichtend je nach Umfang und Aufwand berechnet. Die Gebührenordnung ist in der GOÄ für alle Ärzte gleichermaßen verbindlich festgelegt.