Die Bürokratie macht auch vor unserer Praxis nicht halt. Deshalb helfen wir Ihnen gerne, wenn es um folgende Bestätigungen geht:
Atteste
Vorsorgeuntersuchungen
Kuranträge
Schwerbehindertenanträge
Rentenanträge
Berufsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit
Gutachterliche Stellungnahme für Versicherungen, Gerichtsverfahren
Atteste und Gutachten werden nach der ärztlichen Berufsordnung verpflichtend je nach Umfang und Aufwand berechnet. Die Gebührenordnung ist in der GOÄ für alle Ärzte gleichermaßen verbindlich festgelegt.