Gesundheitsuntersuchung IfSG § 43

Das Infektionsschutzgesetz regelt Ihre Verantwortlichkeit für die allgemeine Gesundheit bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich. Hierunter fällt gewerbliche Arbeit in Bäckerei oder beim Metzger genaus wie das unentgeltliche ehrenamtliche Grillen oder Kuchen-verkaufen im Kindergarten.

Wir informieren Sie in einer „Gesundheitsbelehrung“, einem freundlichen Gespräch, über Ihre Verantwortung, erklären Ihnen die Gefahrenbereiche und stellen Ihen als zugelassener Kooperationspartner des Gesundheitsamtes das entsprechende Attest aus.

Termine hierfür organisiert Ihnen gerne unsere Rezeption.

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