Bitte beachten:
Nur durch eine frühzeitige Anmeldung werden Termin-Engpässe vermieden. Durch die 45-Tage- Frist ist nach JAR-FCL 3 abgesichert, dass die noch restlichen Tage der medical-Gültigkeit angerechnet bleiben, es zählt innerhalb dieser Frist dann nur der für den Untersuchten optimale Ablauftag des alten medical.
Die persönliche Erklärung von Erkrankungen oder medizinischen Sachverhalten, die die Flugtauglichkeit einschränken können,
ist wahrheitsgemäß und vollständig zu leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach JAR-FCL 3 ein durch Unwahrheit oder Unvollständigkeit erlangtes Tauglichkeitszeugnis ohne weitere juristische Vollstreckung sofort ungültig ist, der Flugschein damit sofort erlischt und versicherungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach dem Luftverkehrsgesetz anlaufen.
Mit Abgabe des Antrags ist der Untersuchungsauftrag erteilt. Im Falle einer festgestellten Untauglichkeit wird diese an das LBA weitergeleitet. Nur hierdurch eröffnet sich der Folgeschritt, eine Weiteruntersuchung nach flugmedizinischen Untersuchungsbedingungen der Klasse 1 in einem Flugmedizinischen Zentrum ( z.B. AMC Fürstenfeldbruck, oder AMC Frankfurt Lufthansa ).
Die Attestgebühren sind sofort nach der Untersuchung zu begleichen.