Bitte beachten:

Die persönliche Erklärung von Erkrankungen oder med. Sachverhalten, die die Flugtauglichkeit einschränken können, ist wahrheitsgemäß
und vollständig zu leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass nach JAR-FCL 3 ein durch Unwahrheit oder Unvollständigkeit erlangtes Tauglichkeitszeugnis ohne weitere juristische Vollstreckung sofort ungültig ist, der Flugschein damit sofort erlischt und strafrechtliche Konsequenzen nach dem Luftverkehrsgesetz anlaufen.

Mit Abgabe des Antrags ist der Untersuchungsauftrag erteilt. Im Falle einer festgestellten Untauglichkeit wird diese an das LBA weitergeleitet. Nur hierdurch eröffnet sich der Folgeschritt, eine Weiteruntersuchung nach flugmedizinischen Untersuchungsbedingungen der Klasse 1 in einem Flugmedizinischen Zentrum (z.B. AMC Fürstenfeldbruck, oder AMC Frankfurt Lufthansa )

Die Attestgebühren sind sofort nach der Untersuchung zu begleichen.