Die Bürokratie macht auch vor unserer Praxis nicht halt. Deshalb helfen wir Ihnen gerne, wenn es um folgende Bestätigungen geht:

 

bd09980_.wmf (7738 Byte)Atteste und Gutachten werden nach der ärztlichen Berufsordnung verpflichtend je nach Umfang und Aufwand berechnet. Die Gebührenordnung ist in der GOÄ für alle Ärzte gleichermaßen verbindlich festgelegt.