Arbeitsunfälle, Arbeitsmedizin

Aus der sportmedizinisch - unfallchirurgischen Ausbildung heraus entwickelte sich die Zulassung zum H-arztverfahren, dem H-eilverfahren der Berufsgenossenschaften.

H-ärzte dürfen Arbeits-(wege-)unfälle ebenso behandeln wie Schul-(wege-)unfälle. Wir verfügen über die geforderte BG-online-Dokumentation, mit der wir diese Unfälle umgehend selbst weitermelden können und unseren Patienten das Aufsuchen weiterer Ärzte ersparen. Bei komplexen Verletzungen, die unsere Behandlungs-möglichkeiten übersteigen (§6-Fälle,) halten wir engen Kontakt zu ermächtigten Kollegen, die rasch die Behandlung übernehmen dürfen.

Eine Verlaufsdokumentation, Zwischenberichte und Abschlussgutachten sind Voraussetzung für eine (arbeits-)medizinische Betreuung, wie wir sie Ihnen umfassend anbieten können.

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